Hausratversicherung Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Das Versicherungsunternehmen, bei dem der Versicherte seine Hausratversicherung abgeschlossen hat, ist dazu verpflichtet die vereinbarte Leistung im Schadensfall zu erbringen. Der Versicherte bzw. der Versicherungsnehmer hingegen hat auch gewisse Pflichten, auch Obliegenheiten genannt, zu erbringen.
Die Verletzungen dieser Obliegenheiten im Bereich der Hausratversicherung können zu Kürzungen der Schadenzahlung im Leistungsfall seitens des Versicherers der Hausratversicherung führen. So ist der Versicherungsnehmer zum Beispiel vor Vertragsabschluss dazu verpflichtet, die Angabe aller gefahrerheblichen Umstände mitzuteilen, nach denen der Versicherer im Antrag fragt. Auch im Schadensfall ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet die relevanten Informationen, nach denen der Versicherer ihn fragt, zu beantworten und zur Verfügung zu stellen.
Eine weitere Obliegenheit im Bereich der Hausratversicherung ist beispielsweise die Pflicht, in einer kalten Jahreszeit alsoz.B. im Winter die Wohnung ausreichend zu beheizen bzw. sämtliche Heizungsrohre bei längerer Abwesenheit zu entleeren, um Frostschäden z.B. Rohrbruchschäden durch Frost zu verhindern.
Bei besonders hohen Versicherungssummen im Bereich der Hausratversicherung, beispielsweise durch die Mitversicherung von Wertsachen, wird der Versicherungsnehmer in vielen Fällen dazu verpflichtet, bestimmte Sicherheitseinrichtungen zum Beispiel Einburchmedle-Anlagen oder besondere Schlösser zu installieren und diese funktionstüchtig zu halten.